Warum wir “Zugehörige” statt “Angehörige” sagen sollten Hier lohnt sich ein Blick in die spezifischen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bei Organen der öffentlichen Verwaltung, Richtern und ehrenamtlichen Richtern ist die Angehörigeneigenschaft von zentraler Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit Befangenheit und Ausschließungsgründen (§ 31 VwVfG, §§ 41 ff. ZPO). Lebenspartnerschaften wurden durch das „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft“ (LPartG) rechtlich…